RHEIN-NECKAR-REPORT SPEYER-REPORT

Protest und Unterschriften-Aktion der Schausteller

Foto: Heide Göbelt

 

 

 

 

06.04.2013

 

 

 

 

Schausteller wehren sich und bekommen Unterstützung

 

Zirka 1.300 Unterschriften

Karfreitg soll künftig wieder ein "stiller" Messetag sein

Unterschriften-Aktion bis 15. April bei den Schaustellern

 

Speyer. - Zirka 1.300 Leute haben mit ihren Unterschriften das Anliegen der Schausteller auf der Speyerer Frühjahrsmesse, dass am Karfreitag wieder ein "stiller" Messetag stattfinden kann, unterstützt. Wohlgemerkt, 1.300 Leute kamen auf die "geschlossene" Messe. Die ADD in Trier - Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz - hat kurzfristig die Stadtverwaltung Speyer - Veranstalter der Frühjahrsmesse - und die Schausteller mit der Weisung überrascht, die Messe am Karfreitag aufgrund des Feiertagsgesetzes geschlossen zu halten.

 

Seit 1992 war es Brauch, am Karfreitag mit Rücksicht auf dessen religiösen Charakter, keine Musik abzuspielen und Durchsagen auf das Wichtigste zu beschränken. Sogar Hupen in den Kinderkarussells wurden "stillgelegt". Nun kamen Leute auf die Frühjahrsmesse, die von der Schließung nichts mitbekommen haben, und waren selbstverständlich bitter enttäuscht. Tränen kullerten den Kindern aus den Augen, denn diesen hatte man den Messespaß versprochen.

 

Ein Protestschreiben werden die Schausteller samt den kopierten Unterschriftenlisten Oberbürgermeister Hansjörg Eger, dem Messe-Dezernenten Beigeordneten Frank Scheid, den Landtagsabgeordneten Dr. Axel Wilke (CDU), Friederike Ebli (SPD) und Anne Spiegel (Grüne) überreichen. Eger und Scheid stünden den Schaustellern zur Seite, sagte Andreas Barth, zweiter Vorsitzender der Speyerer Schausteller, im Gespräch mit dem Speyer-Report.

 

Auf Anfrage des Speyer-Report, vor allem hinsichtlich der Öffnung des Freizeitparks Holiday Park Haßloch am Karfreitag, begründete die ADD ihre Weisung zur Schließung der Frühjahrsmesse mit dieser Mitteilung:

 

Zitat: "...in feiertagsrechtlicher Hinsicht und nach der vorliegenden Rechtsprechung wird die Öffnung  eines Freizeitparks an Sonn- und Feiertagen nicht in Frage gestellt. Nach der Rechtsprechung wird zwischen einem Freizeitpark und einem zeitlich und örtlich begrenzten "Volksfest" unterschieden.
Nach einer Überprüfung der zuständigen Behörde (Gemeinde Hassloch in Abstimmung mit der Kreisverwaltung Bad Dürkheim) werden zudem aktuell keine Verstöße gegen das LFtG - insbesondere gegen die besonderen Schutzbestimmungen - gesehen.
Ob besondere Angebote in einem Freizeitpark einer gesonderten feiertagsrechtlichen Prüfung unterliegen, bedarf einer grundsätzlichen Klärung durch das ISIM, welche die ADD veranlasst hat.
Mit freundlichen Grüßen..."
 
Auf Anfrage des Speyer-Report teilte der SWR mit:
 
Zitat: "Haßloch: Der Holidaypark darf am morgigen Karfreitag alle Veranstaltungen wie geplant abhalten. Die Gemeindeverwaltung hatte geprüft, ob unter anderem eine Wasserskishow und eine Tierschau gegen das Landesfeiertagsgesetz verstoßen. Das Ordnungsamt habe keine Bedenken, dass die Veranstaltungen die Öffentlichkeit und die Atmosphäre des Feiertages stören könnten. Das Gelände sei abgeschlossen und weit genug vom Ortskern und Kirchen entfernt. Mit freundlichen Grüßen..."
 
Die Unterschriftenlisten liegen in den Geschäften der Schausteller auf dem Festplatz bis zum letzten Messetag, 15. April, aus. -bb-